Dr.-Nardini-Schule
Privates Förderzentrum, emotionale und soziale Entwicklung


Pädagogische Konzeption

1. Welche Kinder und Jugendliche werden betreut?

  • Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Artikel 20 und 21, Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
  • Kinder und Jugendliche von der 1. bis zur 9. Jahrgangsstufe
  • Kinder und Jugendliche, die nach dem Lehrplan der Grund- und Hauptschule unterrichtet werden können
  • Kinder und Jugendliche, die gleichzeitig eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im Rahmen des Pädagogischen Zentrums St. Josef erhalten


2. Was soll erreicht werden?



2.1 Persönlichkeitsentwicklung

  • Stabilisierung der Persönlichkeit
  • Anbahnung eines realitätsgerechten Individual- und Sozialverhaltens
  • Erlernen von Konfliktlösungsstrategien und alternativen Verhaltensmustern
  • Umgang mit Aggression und Frustration
  • Aufbau eines Wertesystems und der Fähigkeit, für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen
  • Umgang mit Misserfolgserlebnissen



2.2 Entwicklung von schulisch relevanten Fähigkeiten und Fertigkeiten

  • Erhöhung von Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
  • Erhöhung der Frustrationstoleranz
  • Anbahnung von selbstständigem Arbeiten innerhalb einer Klassengemeinschaft
  • Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes
  • Entwicklung der persönlichen Leistungsfähigkeit
  • Erlernen einer strukturierten Arbeitsweise
  • Steigerung des Durchhaltevermögens
  • Aufbau von kooperativen Arbeitsformen


2.3 Integration in die Regelschule

  • Rückführung in die Regelschule
  • Intensive, begleitende Nachbetreuung in der Regelschule, falls dies örtlich möglich ist


2.4 Schulabschluss

Sollte die Integration in die Regelschule nicht möglich sein, oder wird die/der Jugendliche erst relativ spät an die Dr.-Nardini-Schule (Privates Förderzentrum, emotionale und soziale Entwicklung) überwiesen, ist je nach Leistungsstand ein Schulabschluss (auch der "qualifizierende Hauptschulabschluss") möglich. Dabei wird die Hinführung zur Berufswelt als ein vorrangiges Ziel gesehen.



3. Wie wird das erreicht?

Grundsatz jeglicher Förderung ist die ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen. Schwerpunkte werden im praktischen und musischen Bereich gesetzt.


3.1 Im schulischen Bereich

  • Diagnostische Abklärung durch kompetente Fachleute, z. B. Sonderschullehrer, Psychologen
  • Klasslehrerprinzip
  • Leistungsförderung hauptsächlich im Klassenverband bzw. in Kleingruppen innerhalb des Klassenverbands
  • Heilpädagogische Einzel- und Kleinstgruppenförderung
  • Klassenstärke maximal 11 Schüler
  • Individueller Förderansatz am persönlichen Entwicklungs- und Leistungsstand des einzelnen Schülers
  • Intensive Zusammenarbeit aller Personen, die an der Erziehung und Unterrichtung der Kinder und Jugendlichen mitwirken, z. B. regelmäßige Kontakte, gezielte Absprachen, Hausaufgabenbetreuung
  • Pflege einer entwicklungsfördernden Atmosphäre mit klaren Strukturen, z. B. Rituale, Regelsysteme, verlässliche Bezugspersonen
  • Sonderpädagogisch ausgerichteter Unterricht, z. B. Bewegungs-, Interaktions-, Rollenspiele, Entspannungshilfen, Verstärkerprogramme, Sozialtraining
  • Spezielle heilpädagogische Förderung, z. B. psychomotorische Übungen, heilpädagogische Spielbehandlung, Förderung der Bereiche Wahrnehmung, Konzentration, Interaktion
  • Sportliche und musische Angebote
  • Gezielte Fördermaßnahmen in speziellen Bereichen, z. B. Sprachtherapie, Leserechtschreib-Intensivkurs, intensivierte Vorbereitung in Deutsch und Mathematik auf den qualifizierenden Hauptschulabschluss
  • Differenzierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem und intensivem sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Schule für Kranke in Regensburg
  • Enge Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Region sowie mit der Agentur für Arbeit
    Jahrgangsstufe 8:
    - zwei Wochen Blockpraktikum,
    - zwei Wochen VBO (vertiefte berufliche Orientierung
    ) in Neumarkt
    Jahrgangsstufe 9:
    - zwei Wochen Blockpraktikum



3.2 Im ambulanten Bereich (Mobile Sonderpädagogische Dienste)

  • Diagnostische Abklärung durch Sonderschullehrer
  • Intensive Beratung und Begleitung der Lehrkräfte an der Regelschule in Parsberg, z.B. Unterstützung bei Kontakten zu Einrichtungen der Jugendhilfe, Hilfen zur interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Einbringen von spezifischen Arbeitsweisen der Dr.-Nardini-Schule (Privates Förderzentrum, emotionale und soziale Entwicklung) in der Regelschule in Parsberg
  • Intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Regelschule in Parsberg, z.B. gemeinsames Erstellen von Förderplänen



4. Wer arbeitet daran?

  • Sonderschullehrer
  • Grund- und Hauptschullehrer
  • Fachlehrer
  • Heilpädagogische Förderlehrer
  • Erzieher
  • Sozialpädagogen
  • Psychologen



Beratungslehrkraft:
Anita Donhauser, StRin FS
Sprechstunde: Montag, 9.45 - 10.30 Uhr (zu Schulzeiten)
Telefon: 09621 / 104220
E-Mail: anita.donhauser@schule.bayern.de







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